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Kosten Ernährungsberatung 100 % kostenlose Einzelberatung – kein Eigenanteil! 
 
Für gesetzlich Versicherte gilt: Wir rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
Sie haben keine Zusatzkosten, auch keinen Eigenanteil. Sie müssen kein Geld in die Hand nehmen!
 
Die Besonderheit für Sie: Meinen Kunden werden die Maßnahmen in unserer Praxis mehrfach jährlich erstattet. Wir besitzen eine Sonderzulassung und können somit Sie auch über einen gewünschten längeren Zeitraum betreuen!
Viele unserer Kunden sind uns sehr an Herz gewachsene und nutzen immer wieder unsere Angebote. Ihre einzigartige Möglichkeit der Rose-Fröhlich Praxis für Ihre Gesundheit!
100 % Kostentransparenz und unsere Garantie Einzelberatungen können bei uns mind. 3 bis mehr 6 Beratungen kostenlos genutzt werden.
 
Für gesetzlich Versicherte sind die Beratung in unserer Praxis zu 100 % kostenlos nutzbar.
Sie zahlen keinen Eigenanteil! So können Sie sich voll und ganz auf die Beratung und Ihre Wünsche und Ziele konzentrieren. 
Was brauchen wir von Ihnen? 
Für die Beratung benötigen Sie nur eines der folgenden Formulare:  zum Beispiel:
ein Rezept (rosa oder blaues Rezept) vom Arzt oder
eine Überweisung oder 
eine Notwendigkeitsbescheinigung oder 
eine Zuweisung zur Ernährungsberatung 

mit dem Wort: 

Ernährungsberatung und
eine Diagnose (Erkrankung) 


WICHTIG, es reicht eine Diagnose! ​
 
Notwendigkeitsbescheinigung zum Downloa
Jeder Arzt, Psychiater, Psychotherapeut darf es ausfüllen. 
 
Eine Überweisung vom Arzt kann auch verwendet werden. Die Zuweisung oder Verordnung aus dem Klinikum gehen selbstverständlich auch. 

Wir helfen Ihnen gerne dabei!  Ihre Sandra Rose-Fröhlich

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